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Zutritt & Zufahrt

Informationen für Aussteller und Standbauer

Hier finden Sie sämtliche Uhrzeiten, Ortsangaben, Service- und Pläne, die Sie für einen reibungslosen Auf- und Abbau benötigen.

Wichtige Dokumente:

Geländeplan (PDF, 1,2 MB)

Keep in Mind Mappe (PDF, 1,2 MB)

Verkehrsleitfaden (PDF, 329,7 kB)

Zeitplan für Aussteller (PDF, 340,8 kB)

Zufahrten zum Messegelände (PDF, 202,4 kB)

Die Buchung des Time-Slots für Anlieferungen über das Messe Berlin Tool VisiFair wird ab dem 15. Dezember 2023 möglich sein.

Auf- und Abbau

Alle Personen müssen sich auch für den Auf- und Abbauzeitraum vorab über unseren BECO-Webshop kostenfrei registrieren.

Aufbaubeginn

  • ab 2. Februar 2024, täglich 7.00 –24.00 Uhr - alle Hallen
  • Ausnahme: Hallen 1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1 ab 1. Februar, 7.00 –24.00 Uhr
  • Nachtaufbau möglich vom 1. - 5. Februar: Bestellung min. 1 Tag vorher (BECO Webshop> Genehmigungen, Nachtarbeit)

Aufbauende

  • 5. Februar 24.00 Uhr (konstruktiv)
  • 6. Februar 22.00 Uhr (dekorativ)

Abbaubeginn

  • 9. Februar: ab 16.00 Uhr
  • LKW ab 3,5t ab 20:00 Uhr
  • PKW bis 3,5 t ab 20:00 Uhr
  • 10. - 12. Februar: Abbau aller Hallen: täglich 7-22 Uhr

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand ordnungsgemäß zu gestalten und mit fachkundigem Personal für die Dauer der Ausstellung auszustatten.

Die Stände dürfen am Freitag, 9. Februar 2024 erst nach 16:00 Uhr abgebaut werden.

Standbaupersonal ohne Fahrzeug: Zugang ab 7.00 Uhr nur über die jeweiligen ausgeschilderten Personeneingänge: Jafféstraße (Messe Süd) und Masurenallee (Messe Nord).

Einlass kann nur mit entsprechender Einlassberechtigung erfolgen, die nur im Vorfeld Online inklusive Registrierung erhältlich ist.

Beim Betreten des Geländes muss diese zusammen mit dem Ausweis vorgezeigt werden.

Tore sind nicht als Personeneingänge zu nutzen.

Die Ausstellerausweise erlauben den Zutritt zu den Messehallen zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Zur Erleichterung der Einlasskontrollen bitten wir Sie, Ihre Ausstellerausweise sichtbar zu tragen. Beim Betreten und Verlassen des Messegeländes ist es notwendig, dass Sie Ihre Ausstellerausweise durch unser Einlasspersonal scannen lassen.

Zusätzliche Ausstellerausweise können Sie im BECO-Webshop erwerben. Vor Ort ist der Erwerb zusätzlicher Ausweise im Aussteller-Service-Center im Großen Stern möglich.

Während der Auf- und Abbauzeit müssen die Auf- und Abbauausweise sichtbar getragen werden.

Bitte bestellen Sie Ihre Ausweise im BECO-Webshop.

Ihr Ausstellerausweis gilt gleichzeitig als Auf- und Abbauausweis für den Zugang zum Messegelände.

Sonntag, 4. Februar 2024: Bitte beachten Sie das Fahrverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr.

Ausnahmegenehmigungen davon können unter anderem für Ausstellungsfahrzeuge von der jeweiligen Verkehrsbehörde erteilt werden, wenn die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (§ 30 Abs. 3 StVO).

Ebenfalls können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 (StVO) für bestimmte Beförderungen Einzelfahr- oder Dauergenehmigungen erteilt werden:

  • 2.5 Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen
  • 2.6 Fahrten von Oldtimer-LKW zu Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
  • 2.10 Leerfahrten und Rücktransporte, die im Zusammenhang mit Fahrten nach 2.1 – 2.9 stehen.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung (einschl. Angaben zu den beförderten Gütern) und ein Nachweis für die Erforderlichkeit des Transports während der Verbotszeit
  • Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1; für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungsdokumenten die zulässige Gesamtmasse nicht eingetragen ist, eine entsprechende amtl. Bescheinigung

Zuständig für die Anträge bzw. Genehmigungen sind nach § 46, 47 StVO die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder der Antragsteller seinen Sitz oder seine Zweitniederlassung hat.

Bei grenzüberschreitenden Transporten sind Anträge an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Mit unserem neuen System VisiFair bei der Messe Berlin können Sie stressfrei und termingerecht planen. Durch die zeitlich verteilten Zeitfenster der Ladezonen werden Stausituationen an unseren Toren deutlich reduziert, wodurch Sie kostbare Zeit im Auf- und Abbau sparen.

Die Einfahrt in das Messegelände für den Auf- und Abbau ist ausschließlich mit Registrierung und Buchung einer Ladezone möglich.

Alle Informationen und den Link zur Buchung finden Sie unter ➤ Verkehr und Logistik.

Bitte verwenden Sie folgende Anschrift:

  • Aussteller/Firmenname
  • Halle/Stand
    c/o Messegelände der Messe Berlin GmbH / FRUIT LOGISTICA
    Messedamm 22
    14055 Berlin
  • Telefonnummer (Ihres Ansprechpartners vor Ort)

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Stand bei der Anlieferung besetzt ist, um die Sendung in Empfang zu nehmen! Die Messeleitung kann weder Lieferungen in Empfang nehmen noch lagern.

Messeplanung

Die Ausstellerausweise berechtigen zum Zutritt zu den Messehallen von 08.00 - 19.00 Uhr. Um die Einlasskontrolle zu vereinfachen, bitten wir Sie, Ihren Ausstellerausweis gut sichtbar zu tragen. Ihr Ausstellerausweis muss beim Betreten und Verlassen des Messegeländes von unserem Personal an den Türen gescannt werden.

Zusätzliche Ausstellerausweise können über den BECO-Webshop bestellt werden. Weitere Ausweise können Sie auch vor Ort im Aussteller-Service-Center am Großen Stern erhalten.

Für Aussteller

  • Mittwoch / Donnerstag 8.00 - 19.00 Uhr
  • Freitag 8.00 - 17.00 Uhr

Sollten Sie einen Parkplatz auf dem Messegelände benötigen, empfehlen wir Ihnen die frühzeitige Bestellung eines Parkscheins im BECO-Webshop.

Bitte beachten Sie, dass die Parkscheine nur zwischen dem 7. - 9. Februar 2024 und nicht während des Auf- und Abbaus gelten.