Seiteninhalt

Aussteller-Events

Anmeldung Ihrer Veranstaltung am Stand

Empfänge, Get-togethers, Produktpräsentationen oder andere Veranstaltungen am Stand sind eine gute Gelegenheit, Aufmerksamkeit auf Ihren Stand und Ihre Produkte zu ziehen und in entspannter Atmosphäre Networking zu betreiben. Damit Ihr Event ein Erfolg wird und sicher abläuft, sind alle Veranstaltungen, die an Ihrem Stand stattfinden, anmeldepflichtig.

Zusätzlich können Sie entscheiden, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Veranstaltung bei uns im Programm wünschen. Egal ob Präsentation, Panel oder Happy Hour – wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Veranstaltung in der Kategorie Aussteller-Event im Programm der #FL25 zu präsentieren!

Die Anmeldung beginnt am 02. September und endet am 04. Oktober. #SCCON

So melden Sie Ihre Veranstaltung an:

  • Füllen Sie das online Anmeldeformular aus.
  • Berücksichtigen Sie dabei alle Pflichtfelder, sonst kann die Anmeldung nicht versendet werden.
  • Wenn Sie Events an mehreren Tagen planen, melden Sie diese bitte einzeln an.
  • Geben Sie bitte an, ob wir Ihr Aussteller-Event im Programm der #FL25 veröffentlichen sollen oder nicht.
  • Sofern Sie angegeben haben Ihr Aussteller-Event zu veröffentlichen, wird dieses anschließend in unserem Programm aufgenommen.
  • Beachten Sie bitte die Hinweise & Vorschriften zur Durchführung von Veranstaltungen am Stand.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine großartige Stimmung auf Ihrem #FL25-Messestand!

Hinweise & Vorschriften

Praktische Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen am Stand haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Anmeldung

  • Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Events handelt, die am Stand des Ausstellers stattfinden. Hier geht es um kein Bühnenprogramm, Workshops oder Seminare.
  • Bitte melden Sie Ihr Aussteller-Event erst an, wenn Ihr Programm final feststeht.
  • Ihr Programm wird später unter der Kategorie „Aussteller-Events“ zu sehen sein. Die Ausspielung erfolgt XXXAnfang DezemberXXX.
  • Auch wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, benötigen wir dennoch Ihre Informationen. So kann der Ordnungsdienst Besucherströme und Menschenansammlungen vorhersehen und ggf. schnell entsprechende Maßnahmen treffen.
  • Unabhängig davon organisieren Sie bitte die Veranstaltung so, dass sie innerhalb Ihrer Standfläche ablaufen kann. Von Veranstaltungen, die den auf Ihrer Standfläche möglichen Rahmen sprengen, sollten Sie absehen.
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. weitere Veranstaltungen zeitgleich in der Nähe Ihres Standes stattfinden werden.
  • Sollten Sie die Veranstaltung nach Anmeldung doch absagen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

Zeitraum

Alle Veranstaltungen am Stand sind anmeldepflichtig und sind in folgenden Zeiträumen möglich:
5. Februar 2025, 9 - 21 Uhr
6. Februar 2025, 9 - 21 Uhr
7. Februar 2025, 9 - 21 Uhr

Veranstaltungen, die bis zum XX. Januar 2025 nicht angemeldet wurden, können gegebenenfalls nicht durchgeführt werden.

Hinweise:

  • Auch im Rahmen einer Veranstaltung steht Ihnen nur die angemietete Standfläche zur Verfügung. Auch für Warteschlangen, sollte so weit wie möglich die eigene Standfläche genutzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass es zu keinen Stauungen im Hallengang kommt und die Nachbarstände nicht beeinträchtigt werden.
  • Tontechnisch verstärkte Reden müssen vorab mit der Messeleitung und mit den Standnachbarn abgestimmt werden. Der Geräuschpegel darf einen Wert von 70 dBA (Dezibel) an der Standgrenze nicht überschreiten. Es werden Lärmpegelmessungen in den Hallen vorgenommen. (Technische Richtlinien 4.7.7)
  • Für das Verabreichen von Speisen und Getränken (einschließlich Kostproben) an den Messeständen hat der Aussteller die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Gaststättengesetzes sowie Verfügungen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamts strikt einzuhalten. (Technische Richtlinien 5.15)
  • Alle Dekorationsmaterialien müssen mindestens schwerentflammbar sein. (Technische Richtlinien 4.4.1.1)

Melde- bzw. genehmigungspflichtig sind:

  • Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter der Voraussetzung des Urheberrechtgesetzes (§ 15 Urheberrechtgesetz BGBI, jeweils gültige Fassung), die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einzuholen. Anfallende Gebühren sind an die GEMA zu zahlen. (Technische Richtlinien 5.13)
  • Falls Sie am Stand eine Getränkeschankanlage betreiben möchten, sind Sie für deren Sicherheit und Hygiene allein verantwortlich. Die technische und lebensmittelhygienische Unbedenklichkeit muss nachweisbar sein und wird ggf. vom Ordnungsamt überprüft. (Technische Richtlinien 5.14)
  • Der Alkoholausschank im Land Berlin ist in der Regel erlaubnispflichtig, unabhängig, ob die Getränke kostenfrei oder kostenpflichtig abgegeben werden.
  • Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und sonstigen Sendern für Nachrichtenzwecke sind durch die Bundesnetzagentur melde- bzw. genehmigungspflichtig. Um Konflikten vorzubeugen, bitten wir um Frequenzanmeldung für die zur Veranstaltung genutzten Geräte (Hersteller/Modell, Frequenzband, Anzahl der genutzten Funkstrecken). Bei Nutzung unangemeldeter Frequenzen wird dies unterbunden, da ggf. andere Aussteller nachhaltig in ihrer Messe-Präsentation gestört sowie die technischen Einrichtungen Dritter geschädigt werden können. (Technische Richtlinien 5.11)
  • Pyrotechnische Gegenstände sowie deren Vorführungen
  • Die Verwendung von ferngesteuerten Flugobjekten (z.B. Drohnen etc.)
  • Die Ausstellung von Kraftfahrzeugen
  • Die Aufstellung von Druckgasflaschen
  • Der Einsatz von Nebelmaschinen, Hazern und Sparkulars
  • Der Betrieb von Laseranlagen
  • Das Verwenden von Brennpaste und anderen Brennstoffen
  • Das Abbrennen von Kerzen

Antragstellung von Genehmigungen

Unter "Genehmigungen & Richtlinien" im BECO Webshop finden Sie aktuelle und wichtige Richtlinien, Merkblätter sowie diverse Formulare und Vordrucke für die Antragstellung von Genehmigungen, bei der Messe Berlin, beim Ordnungsamt, bei der GEMA, bei der Bundesnetzagentur, u. v. m.. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Messetechnik:
T +49 30 3038 4028
messetechnik@messe-berlin.de

Nicht gestattet sind:

  • Änderungen an der von der Messe Berlin genehmigten Standaufplanung (standbauliche Veränderungen, Änderungen der Fluchtwegführung etc.).
  • Standmobiliar, Tische und Stühle dürfen nicht in die Gänge gestellt werden, Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten
  • Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Ballons sowie das Verteilen von Luftballons in den Hallen und im Freigelände (Technische Richtlinien 4.4.1.5)
  • Die Verwendung von Propangas
  • Musikdarbietungen vor 18:30 Uhr

Ein Hinweis:

Auch bei Veranstaltungen auf dem Stand gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Technischen Richtlinien der Messe Berlin, sowie die Teilnahmebedingungen der FRUIT LOGISTICA. Auch die gültigen und anerkannten Regeln der Technik wie DIN, VDE, UVV, DGUV sowie die Anforderungen der Bauordnung von Berlin /BauO Bln/, die BetrV, MVStättV und M-FlBauR sind strikt einzuhalten.

Verstöße gegen die genanten Regelungen können zur sofortigen Einstellung Ihrer Veranstaltung führen. Die Verantwortung für Schäden und Folgeschäden liegt allein bei Ihnen als Gastgeber bzw. dem Standbetreiber.

Bitte leiten Sie diese Informationen an die von Ihnen beauftragten Dienstleister (Messebau, Veranstaltungstechnik, Catering, etc.) und ggf. an alle Mitveranstalter weiter.

Catering

Ihre Bestellung können Sie im Capital Catering Webshop aufgeben.
T +49 30 3038 - 2993
cateringservice@capital-catering.de

Mobiliar und Veranstaltungstechnik

Kontakte zur Servicefirmen, z.B. für Standpersonal, Veranstaltungstechnik oder Blumenschmuck, haben wir im BECO Webshop zusammengestellt. Bitte bestellen Sie frühzeitig – insbesondere die Bestellung von Veranstaltungstechnik und Möbel sollte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein.
T +49 30 3038 1468
beco-support@messe-berlin.de

Tickets für Mitarbeiter oder Dienstleister

Beachten Sie bitte, dass alle an der Veranstaltung beteiligten Personen ein gültiges, personalisiertes Ticket für den Zutritt auf das Messegelände benötigen. Zum Ticketshop

Zufahrt auf das Messegelände

Um einen möglichst reibungslosen Verkehr auf dem Gelände zu gewährleisten, beachten Sie bitte alle geltenden Einfahrts- und Kautionsregelungen im Verkehrsleitfaden (PDF, 329,7 kB). Bitte leiten Sie diesen auch an die von Ihnen beauftragten Dienstleister (Messebau, Veranstaltungstechnik, Catering, etc.) und ggf. an alle Mitveranstalter weiter.

Antragstellung von Genehmigungen

Unter "Genehmigungen & Richtlinien" im BECO Webshop finden Sie aktuelle und wichtige Richtlinien, Merkblätter sowie diverse Formulare und Vordrucke für die Antragstellung von Genehmigungen, bei der Messe Berlin, beim Ordnungsamt, bei der GEMA, bei der Bundesnetzagentur, u. v. m.. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Messetechnik:
T +49 30 3038 4028
messetechnik@messe-berlin.de

Newsletter

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie in regelmäßigen Abständen aktuelle Informationen zur FRUIT LOGISTICA. Lesen Sie über aktuelle Themen der Branche, erfahren Sie alles Wichtige über unser Programm und verpassen Sie nicht, wenn die Standanmeldung und unser Ticket Shop öffnen.

Messe Berlin GmbH
FRUIT LOGISTICA
Messedamm 22
14055 Berlin

fruitlogistica@messe-berlin.de