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Ihr Messe-Visum
Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom Juli 2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass für die Beantragung eines Messevisums im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr erforderlich ist (http://www.auma.de/).
Hier finden Sie die Übersicht über die Visagebühren. Bitte beziehen Sie sich bei der Beantragung Ihres Visums auf diese Information. Sollte eine Botschaft auf ein Einladungsschreiben bestehen, wenden Sie sich bitte
- an die Vertretung in Ihrem Land
Weiterführende Informationen zum Visaverfahren, den Erteilungsvoraussetzungen, Visagebühren und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen sind auf der Seite "Visabestimmungen" des Auswärtigen Amtes sowie den jeweiligen Webseiten der Botschaften und Konsulate erhältlich.
Damit Sie möglichst fristgerecht vor der Messe Ihr Visum erhalten, raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig um eine Visumbeantragung zu kümmern. Die Beantragung ist bis zu drei Monate vor der Einreise möglich.
Für jede VISA-Anfrage wählen Sie bitte eine unserer weltweiten Vertretungen aus. Die Kollegen in Ihrem Land werden Ihnen gerne weiterhelfen: